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letztes Update
19.05.2014

 


Egbert W Gerlich, Neumünster 2007

Wettfahrten besser verstehen                       

1.2  Wegerecht II

Wollen wir wirklich auf die Regattabahn, müssen wir uns vorher unbedingt noch etliche weitere Regeln einbläuen. Wir wollen sehen, ob wir sie verständlich machen können. Es ist nicht beabsichtigt, ALLE Bestimmungen darzulegen, sondern die Grundzüge sollen vereinfacht und verständlich gemacht werden. Wem diese Regelungen klar geworden sind, darf sich sehr gerne in das Vergnügen der kompletten Wettkampfregeln stürzen - hoffen wir, dass sie ihm nicht die Freude am Segeln verderben...

Und noch eins: Die Wettkampfregeln werden alle vier Jahre überarbeitet und neu gefasst - manchmal mit bedeutenden Änderungen!



4. Zunächst noch etwas "Kleingedrucktes":
(1) Wer wendet, kann bis zum neuen Amwind-Kurs kein Wegerecht beanspruchen. Und wenn sich dabei zwei gleichzeitig wendende Boote in die Quere kommen, muss sich das in Backbord bzw klar achteraus wendende freihalten. Das ist doch mal was für Regelungs-Fanatiker, nicht wahr?
(2) Wer (mit back gesetzter Fock) rückwärts segelt, muss sich freihalten.
(3) Sich freihalten heißt, so zu manövrieren, dass das Wegerechtsboot - einfach ausgedrückt - nicht behindert wird.
---  Das Einfache reicht wohl doch nicht - also machen wir später noch ein Wegerecht III   ---
(4) Dem Nicht-Wegerechts-Boot muss die Möglichkeit zum Freihalten gegeben sein, im Zweifel rechtzeitig gegeben werden - wichtig gerade bei Manövern, welche die Wegerechtssituation ändern, und an Hindernissen.
(5) Ein Freihalte-Manöver muss erst eingeleitet werden, wenn die Pflicht zum Freihalten eintritt, also nicht voreilend. Und dann muss die Möglichkeit zum Freihalten gewährt werden.
(6) Raum geben muss nur, wer Raum geben kann.
(7) Über allem steht: Kollisionen sind ausnahmslos auszuschließen!
Da muss nichts mehr kommentiert werden, oder?



5. Eine neue Regel: Die Bahnmarken-Zone
Jetzt bekommen wir es zu tun mit einer neuen Wegerechtsregel, welche Vorrang hat vor den uns oben eingetrichterten Regeln R1 & R2a & R2b, und sie beschreibt das Wegerecht an Bahnmarken. Ich gebe ihr die Nummer  R3, da eine "R0" zwar vor der R1 liegt, sich aber komisch anhört.

5.1 Es ist definiert:
um jede (relevante) Bahnmarke eine Bahnmarken-Zone im Umkreis von i.A. drei Bootslängen, d.h.
bei Tasaren ein Abstand von 14,5 m. 
beim Olympischen Dreieck Luvtonne, Halsentonne, Leetonne, beide Zielmarken
Startlinien-Marken sind keine Bahnmarken, wohl aber die Zielmarken
eine ausgelegte Tonne, die im Augenblick nicht die Bahn markiert, ist keine Bahnmarke (zB die Halsentonne auf dem Amwind-Schenkel)

als Bahnmarken-Raum der Raum, der benötigt wird für
das Segeln zur Bahnmarke und
das Aufnehmen des dann richtigen Kurses (das ist der vernünftige Kurs zum nächsten Teilziel)
nicht aber für eine Wende (es sei denn bei einer inneren Überlappung in Luv)



5.2 Die neue Regel R3 kann - vereinfacht - in drei Teile gegliedert werden:

R3a "Innen vor außen"        [ mit Überlappung ]
Besteht bei Erreichen der Bahnmarken-Zone eine Überlappung,
muss das außenliegende Boot anschließend dem innenliegenden Boot Bahnmarken-Raum geben.
Das bleibt auch dann bestehen, wenn später eine Überlappung hergestellt wird.

R3b "Vorn geht vor"            [ ohne Überlappung ]
Besteht bei Erreichen der Bahnmarken-Zone keine Überlappung,
muss das klar achteraus liegende Boot anschließend dem klar voraus liegenden Boot Bahnmarken-Raum geben.
Das bleibt auch dann bestehen, wenn später eine Überlappung hergestellt wird

R3c "Wenden in der Zone"   [ ungleicher Bug ]
Segeln zwei Boote innerhalb der Zone nicht auf gleichem Bug und wendet das eine
a) in eine innere Überlappung, hat es keinen Anspruch auf Bahnmarken-Raum
b) in eine äußere Überlappung, muss es Bahnmarkenraum geben



5.3 Diese Regeln ergeben sich eigentlich selbstverständlich aus einem fairen Verhalten. Das zeigt sich auch an Hindernissen, für die keine Zone definiert wurde, aber analog zur Regel R3a dem innenliegenden Boot rechtzeitig Raum zu Ausweichen zu geben ist.

5.4 An dieser Stelle sei ein Vorgriff auf ein noch geplantes Kapitel gestattet, wo es um Verstöße gehen soll.
Es wollte einmal der Segelsport ohne Schiedsrichter auskommen, und so setzte man einfach voraus, dass jeder Teinehmer von sich aus die vorgesehen Strafe ausführt, wenn er sich einer Regelwidrigkeit bewusst wird. Die allgemeine Strafe für jeden Regelverstoß besteht darin, sich umgehend freizusegeln und - ohne Dritte zu behindern - zwei volle Kringel zu segeln (eine Wende plus eine Halse und dasselbe noch einmal - oder auch zuerst die Halse...).
Ausnahme: Bei Berühren einer Bahnmarke (s.o. Nr 5.1) ist nur ein Kringel zu segeln.
Will man einen anderen Teilnehmer auf eine Regelwidrigkeit hinweisen, weil er zB einen selbst regelwidrig behindert hat, muss man zwingend laut und für Zeugen vernehmbar "Protest" rufen (muss sein für die Gültigkeit) und zumeist die rote Protestflagge setzen. Kringelt der Kontrahent zweimal - gut; wenn nicht, können wir in die Protestverhandlung ziehen.

Aber das ist kein sehr schönes Thema - wir sollten uns lieber Beispielen zuwenden... Noch in Arbeit



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